CBAM 2026: Der Quick-Check für Importeure
Zum 01.01.2026 tritt die vollständige Umsetzung der CBAM-Regelung (Carbon Border Adjustment Mechanism) gemäß der Verordnung (EU) 2023/956 für bestimmte Warengruppen in Kraft. Sprich: was bislang noch übergangsmäßig am Grenzübertritt mit Kulanzen geregelt war, kann ab Januar möglicherweise nicht mehr normal abgefertigt werden. Finden Sie deshalb hier alle notwendigen Infos und unsere Checkliste, um zu schauen, ob auch Sie betroffen sind: Wichtige Termine ab 2026: Weitere Details und Hilfestellungen finden Sie bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt)….
