Ohne Registrierung geht nichts mehr – vom Kühlschrank bis zum LKW

Handeln Sie mit Produkten, in denen Kühlmittel oder anderen fluorierte Treibhausgase enthalten sind, kommen Sie ab sofort nicht mehr um eine Registrierung im F-Gas-Portal der EU herum. Waren bislang nur Produkte in Importgeschäften betroffen, wurde jetzt die nächste Stufe gezündet. So müssen sich beispielsweise Autohäuser im Grenzgebiet registrieren, die Fahrzeuge in die Schweiz exportieren.

Das stellt viele Unternehmen derzeit vor große Herausforderungen. Das EU-Portal ist störanfällig, die Bearbeitung der Anträge dauert oft Monate. Wir raten Ihnen deshalb, registrieren Sie sich direkt, sofern Sie von Handelsgeschäften mit solchen Produkten betroffen sind. Gerne stehen wir IHnen dabei zur Seite. Klicken Sie hier, um zur Anleitung für das Portal zu kommen, hier finden Sie die neuesten Infos zu den Maßnahmen vom Deutschen Zoll.

(Noch) Nicht von der Regelung betroffen sind übrigens Privatpersonen, die Waren ins Ausland bringen oder von dort importieren, beispielsweise beim Autokauf.

Haben Sie Fragen rund um die neuesten Regelungen, melden Sie sich einfach bei uns: info@zollas.de oder unter +49 77 34 93 65 9-0.