Von „Atlas Ausfuhr“ bis „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“

Wir haben hier eine Sammlung wichtiger Worte und Begriffe aus der Verzollungswelt für Sie zusammengestellt. Sollten sich dennoch für Sie Fragen rund um das Thema Zoll aufwerfen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Zollas Verzollungen GmbH - Grafik Zoll-ABC

Atlas Ausfuhr

Ab 1000.- EUR Warenwert und/oder 1000kg muss eine elektronische Ausfuhr erstellt werden. Dies können Sie direkt an der Grenze erledigen.

Ab 3000.- EUR Warenwert muss 24 Stunden vor Verladung ein elektronischer Ausfuhrantrag an Ihrer Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt) gestellt werden. Erst wenn Sie die Ausfuhr als PDF-Datei erhalten darf die Ware verladen werden.

Atlas Einfuhr

Die Einfuhrverzollung in die EG.

Carnet T.I.R.

Spezielles Transitverfahren durch mehrere Länder.

e-dec Einfuhr

Die Einfuhrverzollung in die Schweiz.

EORI Nummern

Die 7-stellige Zollnummer dient als Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen, unter dem die Adressdaten des Beteiligten und gegebenenfalls die ihm von der Zollverwaltung erteilten Bewilligungen und die ihm zur Verfügung stehenden Netzanbindungen (unter Beachtung des Datenschutzes) erfasst werden.

Die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer besteht für Wirtschaftsbeteiligte. Diese sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind.

Die Zollnummer ist in Zollanmeldungen anzugeben für:

  • den Anmelder und dessen Vertreter
  • den Empfänger bei der Einfuhr
  • den Versender/Ausführer und Subunternehmer bei der Versendung/Ausfuhr
  • den Hauptverpflichteten

Die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer schließt auch im Ausland ansässige Beteiligte ein.

Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte (Privatpersonen) sind nicht verpflichtet, in Zollanmeldungen eine Zollnummer anzugeben, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Dienstleister (z.B. Post- oder Expressdienstleister) direkt vertreten werden. Eine Pflicht zur Angabe einer Zollnummer besteht jedoch auch für Privatpersonen im Fall von genehmigungspflichtigen Ausfuhren.

Ihre EORI Nummer beantragen Sie auf den Seiten von www.zoll.de

NCTS Ausfuhr

Die Ausfuhrverzollung aus der Schweiz.

Transitverfahren

T1 ist für Sendungen, welche unverzollt durch einen EG-Mitgliedsstaat in den Bestimmungsstaat geht und dort verzollt wird. Ebenfalls zutreffend für Sendungen, die der Importeur selbst in seinem Werk oder durch seinen Spediteur verzollen möchte.

T2 ist für Sendungen von einem Mitgliedsstaat der EU durch die Schweiz in einen anderen Mitgliedsstaat (z.B. von Deutschland nach Italien).

Temporäre Abfertigung

Waren, welche zu Testzwecken, zur Ausstellung, zur Reparatur etc., nur vorübergehend ein- und ausgeführt werden.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Wofür steht die Abkürzung „AEO“? Die Abkürzung AEO bedeutet „Authorised Economic Operator“. Aufgrund der internationalen Bedeutung des Zertifikats hat sich diese Sprachweise gegenüber der deutschen Kurzform „ZWB“ für „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ durchgesetzt.

Hintergrund: Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem „Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade“ (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.

Auf europäischer Ebene wurden die sicherheitspolitischen Aspekte des SAFE durch Sicherheitsänderungen im Zollkodex und in der Zollkodex-Durchführungsverordnung umgesetzt. Die Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO – Authorised Economic Operator) stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar.

Quellen-Info: Dies ist ein Auszug der ZOLL.de FAQ zum Thema AEO. Weitere Infos finden Sie auch unter www.zoll.de