Vorausabfertigung

Um Wartezeiten an den Ausfuhrschaltern zu vermeiden müssen Vorausabfertigungen vor 16:30 Uhr beantragt werden.

Ab 16:30 Uhr werden prioritär Abfertigungsanträge von Sendungen die vor Ort bzw. die auf Platz sind bearbeitet und die Vorabfertigungen werden zurückgestellt.

Für Vorausabfertigungen mit EUR.1 gilt:
Voraussetzung ist die Vorlage einer sendungs- und ursprungsbezogenen Vollmacht bei der Abfertigung.
Inhaltlich hat der Ausführer/Exporteur den Bezug zur Sendung und die Erklärung zum Ursprung (Sachname – Tarifnummer – Ursprunssatz) analog der Rückseite WVB Blatt 3 auszuweisen.